Aktuelle Abmahnwelle wegen Google Fonts
von Duncrow GmbH
Update 13.09.2022:
Musterprozess: Am 30.8.2022 wurde einem WKO Mitglied eine Klage auf Unterlassung und Schadenersatz zugestellt. Die WKO hat nun Dr. Thomas Schweiger (Betreiber des Blogs www.dataprotect.at) als Vertrauensanwalt mit der Vertretung der Interessen des Mitglieds beauftragt. Dr. Schweiger arbeitet derzeit in enger Abstimmung mit dem Mitglied und der WKO die Klagebeantwortung aus, die noch in den nächsten Tagen dem Gericht übermittelt werden wird. Die Krähen sind gespannt auf das Ergebnis dieses Musterprozesses!
WICHTIG: Die Entscheidung zu zahlen oder nicht zu zahlen, ist immer im Einzelfall abzuwägen. Es gibt jedenfalls einige gute juristische Argumente gegen das Bestehen eines Schadenersatzanspruches. Das Auskunftsbegehren sollte wie gefordert im Schreiben beantwortet werden und auf keinen Fall ignoriert oder unbeantwortet bleiben!
Update 02.09.2022:
Die Abmahnwelle gegen tausende Unternehmer:innen eines niederösterreichischen Anwalts, der mit einem Schadenersatzprozess droht, weil sie auf ihrer Website durch die Verwendung von Google Fonts eine angebliche Verletzung der Datenschutzbestimmungen begehen, darf in Österreich nicht Fuß fassen - so der Obmann der Sparte Information und Consulting, Dieter Bitschnau (Zitat aus der E-Mail der Sparte Information und Consulting vom 2. September 2022).
Nach mehr als vier Jahren Datenschutzgrundverordnung zeigt sich einmal mehr, dass die DSGVO derart komplex ist, dass es trotz größter Bemühungen seitens der Unternehmen beinahe unmöglich ist, vollkommen rechtssicher zu agieren.
Wir Krähen wünschen uns (auch im Namen unserer Kunden) daher mehr Klarheit auch von der Datenschutzbehörde selbst, da es letztlich ihnen obliegt hinsichtlich rechtlicher Interpretationen der DSGVO.
Update 25.08.2022:
Laut Pressemeldungen scheint es nämlich, dass die Abmahnerin aufgibt und die Rechtssache nicht mehr weiter verfolgt wird. Zusätzlich ist man sich auch aufgrund der Rechtslage in Österreich noch nicht sicher, ob der Abmahnerin der geforderte Schadenersatz zusteht.
ACHTUNG: Bitte beachte, dass noch keine generelle Entwarnung gilt.
Denn das Auskunftsbegehren sollte wie gefordert im Schreiben beantwortet werden und auf keinen Fall ignoriert oder unbeantwortet bleiben. Solltest du dieses Mahnschreiben ebenso erhalten haben, empfehlen wir dir dem Schadensersatzanspruch noch nicht nachzukommen, sondern zuerst dringend mit der WKO Kontakt aufnehmen!
Zur WKO Infoseite Zur wehr setzen
Originalbeitrag:
Die Krähen möchten dich informieren, dass es aktuell wieder eine Abmahnwelle bezüglich der Integration von Google Font auf Webseiten gibt. Da die Welle nun auch Vorarlberg/Österreich erreicht hat, ist es uns wichtig dich nochmal darauf aufmerksam zu machen.
Wichtig ist: Die Abmahnungen erfolgen nicht von Behörden, sondern von privaten Personen. Grund: Anfang dieses Jahres wurde einem Besucher einer Webseite 100,00 € Schadensersatz vom Landgericht München zugesprochen.
A | Wie konnte es dazu kommen?
Laut dem Landgericht ist es nicht erforderlich, die Fonts direkt von Google US-Server zu beziehen und das Interesse an dem Bezug der Google Font ist geringer als die Schutzinteressen der Nutzer. Somit darf die Google Font nur mit einer Einwilligung des Nutzers über einen US-Dienst bezogen werden.
B | Wie kann ich es überprüfen?
Du kannst deine Webseite über ein Online-Tool prüfen lassen, hierfür einfach auf den nachfolgenden Button klicken und auf der Webseite deine Domain eingeben. Sollte der Check deiner Seite negativ anschlagen, dann melde dich bei uns.
Gerne helfen wir dir beim einbinden deiner Google Font
Melde dich schriftlich per Mail oder über unser Kontaktformular bei uns und wir helfen dir gerne.
Quellen:
Newsletter: Abmahnungen wegen Google Fonts und 50%-Rabatt-Bundle für Datenschutzerklärungen | datenschutz-generator.de